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Insolvenzrecht

Gläubiger haben häufig das Nachsehen


Das Insolvenzrecht regelt die Rechte von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Als Schuldner kommen sowohl juristische als auch natürlich Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Abwicklung (bei Unternehmen) bzw. die Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Beratung zu empfehlen.

Hier können Sie eine kompetente insolvenzrechtliche Beratung direkt am Telefon* erhalten. Die Rechtsanwälte der Hotline beraten Sie zu Ihren Rechten, konkreten Handlungsoptionen und möglichen Konsequenzen.

Rechtliche Unsicherheiten gehören der Vergangenheit an, denn die Rechtsanwälte der Hotline helfen Ihnen mit Beratungen über das Insolvenzrecht hinaus auch bei allen anderen Fragen zu deutschem Recht (Rechtsanwälte Hotline für Selbstständige/Vermieter s.u.). Zum Jahresbeitrag von nur 54,90 € können Sie beliebig häufige telefonische Rechtauskünfte ohne Versicherungsfall erhalten. Um Ihnen die Sicherheit zu geben, mit dieser Mitgliedschaft immer auf der richtigen Seite zu sein, erhalten Sie zusätzlich eine Tiefpreisgarantie**. Selbst Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann die telefonische Beratung nutzen.

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*   Für einen Anruf fallen Kosten von 0,14 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen an.
** Dauerhafte Tiefpreisgarantie bedeutet, dass Ihr Mitgliedsbeitrag entsprechend reduziert wird, wenn Sie ein günstigeres offenes Angebot beliebig häufiger telefonischer Rechtsauskünfte vorlegen.



Zur Kostenübernahme zukünftiger Rechtsstreitkeiten empfehlen wir auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

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