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Schadenersatzrecht

Schadenersatzansprüche sind schwer durchzusetzen

Aus einem unfreiwillig erlittenem Schaden (z.B. einem Unfall) kann ein Schadenersatzanspruch entstehen. Der Schaden kann z.B. die eigene Gesundheit oder das Eigentum betreffen. Gegen Schadenersatzansprüche kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Im Verkehrsbereich sind sogar Pflicht Kfz-Haftpflichtversicherungen.





Mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers hat man es in der Regel zu tun, wenn man selbst eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte. Diese ist darauf bedacht, den Schadenersatz zu minimieren oder ganz auszuschließen. Gegen die Routine einer Haftpflichtversicherung und deren fachkundiges Personal ist man natürlich im Nachteil. Für Chancengleichheit kann eine Beratung durch Rechtsanwälte sorgen.

Hier können Sie eine kompetente schadenersatzrechtliche Beratung direkt am Telefon* erhalten. Die Rechtsanwälte der Hotline beraten Sie zu Ihren Rechten, möglichen Konsequenzen und konkreten Handlungsoptionen.

Rechtliche Unsicherheiten gehören der Vergangenheit an, denn die Rechtsanwälte der Hotline helfen Ihnen mit Beratungen über das Schadenersatzrecht hinaus auch bei allen anderen Fragen zu deutschem Recht (Rechtsanwälte Hotline für Selbstständige/Vermieter s.u.). Zum Jahresbeitrag von nur 54,90 € können Sie beliebig häufige telefonische Rechtauskünfte ohne Versicherungsfall erhalten. Um Ihnen die Sicherheit zu geben, mit dieser Rechtsanwälte Hotline immer auf der richtigen Seite zu sein, erhalten Sie zusätzlich eine Tiefpreisgarantie**. Selbst Ihr Lebenspartner kann die telefonische Beratung nutzen.

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*   Für einen Anruf fallen Kosten von 0,14 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen an.
** Dauerhafte Tiefpreisgarantie bedeutet, dass Ihr Mitgliedsbeitrag entsprechend reduziert wird, wenn Sie ein günstigeres offenes Angebot beliebig häufiger telefonischer Rechtsauskünfte vorlegen.



Zur Kostenübernahme zukünftiger Rechtsstreitkeiten empfehlen wir auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

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